Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP:

Mit Hilfe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden Materialproben auf ihre stoffliche Zusammensetzung und chemischen Eigenschaften untersucht. Dabei gibt es verschiedene Gründe für die Notwendigkeit einer UVP. 

Materialanalyse für Umbau- Sanierungs- oder Rückbauvorbereitung / Planung

Kunden ziehen unser Team gern in Vorbereitung der Ausschreibung mittels Deklarationsanalyse heran, mit dem Ziel Ihnen mehr Planungssicherheit in Bezug auf Entsorgungskosten zu verschaffen. Somit haben Sie eine solidere Basis für Ihre Ausschreibung und dem Entsorger stehen bereits erste schadstoffbezogene Informationen zur Einschätzung arbeitsschutzrelevanter Maßnahmen wie z.B. das Vorhalten der vorgeschriebenen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung. 

Wir erstellen Ihnen gern ein Untersuchungskonzept für die stichprobenartige Probenahme in Vorbereitung der Analyse der maßgeblichen verbauten Materialien. 

Unsere Qualifikationen 

Dabei greifen wir neben langjähriger Erfahrung auch auf diverse Qualifikationen zurück. 

  • Sachkunde LAGA PN 98 (Haufwerksbeprobung)
  • Sachkunde LAWA (PN von Grund- und Schichtenwasser)
  • Sachkunde TRGL 519 – Umgang mit Asbest Anlage 4C
  • Alkalischulung  
  • Boden / Mauerwerk / Beton  
    Einstufung in gefährlicher oder ungefährlicher Abfall mit Zuordnung der Abfallschlüsselnummer gemäß der
    Vollzugshinweise zur Abfallverzeichnis – Verordnung 
  • Bituminöse Materialien (Asphalt, Dichtungspappe, Dachpappe) 
    Analyse auf Teergehalt (SPAK im Feststoff und Phenolindex im Eluat) nach BTR RC-STB 12
  • Asbest- und KMF-haltige Produkte  z.B. Faserzementplatten, Abdichtung, Asbestzementprodukte, Fensterkitt (Morinol)
    Faseranalytik  
  • Dämmmaterial z.B. Styropor / Styrodur
    Analyse auf HBCD und FCKW
  • Dämmmaterial z.B. Mineralwolle
    Kanzerogenitätsindex – KI
  • Deckenplatten z.B. Odenwaldplatten
    KMF, DOC, PCB
  • Holz z.B. Altholz
    Altholzverordnung oder Holzschutzmittel, PCB 

Rasterfelduntersuchung

Eine Rasterfelduntersuchung wird eingesetzt, um Bodenproben systematisch und repräsentativ zu entnehmen. Sie dient der genauen Untersuchung von Umweltschadstoffen oder anderen relevanten Parametern auf einem bestimmten Gebiet. Diese Methode wird häufig in der Umwelttechnik, bei Sanierungsprojekten, zur Risikoanalyse oder zur Überprüfung von gesetzlichen Vorgaben angewendet. Durch die Entnahme der Proben an definierten Punkten im Raster kann ein genaues und realistisches Bild der Verteilung von Stoffen im untersuchten Bereich erstellt werden. Dies hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, etwa im Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen oder die Beurteilung von Umweltbelastungen.  

Insbesondere Altlastenverdachtsflächen, die im Altlastenkataster gelistet sind, müssen u.U. mittels Rasterfelduntersuchung nach Abstimmung mit den Umweltbehörden / Senat untersucht werden, bevor bauliche Maßnahmen umgesetzt werden dürfen.  

Eine Rasterfeldbeprobung kann auch herangezogen werden, um bei begrenzten Platzverhältnissen eine In-Situ Probenahme durchzuführen. Dabei werden die Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von Baumaßnahmen z.B. nach  Merkblatt 7 der Senatsverwaltung Berlin beachtet. 

Unsere Aufgabe: Als Bestandteil des Untersuchungskonzeptes, erstellen wir einen detaillierten Beprobungsplan. Dabei legen wir fest, an welchen Stellen die Proben in welchen Horizonten entnommen werden und welche Parameter analysiert werden sollen, um die richtigen Informationen für den Verbleib, Wiederverwendung oder Entsorgung zu erhalten.  

Ihr Vorteil: Sie bekommen ein präzises und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Probenahme- und Analysekonzept, das Ihnen relevante und aussagekräftige Ergebnisse liefert, ohne unnötige Kosten zu verursachen und gleichzeitig mit den Behörden durch uns abgestimmt ist. 

Unsere Aufgabe: Wir nehmen die Proben an den geplanten Untersuchungsbereichen. Nach der Probenahme bereiten wir die Proben fachgerecht auf und sorgen dafür, dass sie sicher transportiert werden, ohne dass ihre Qualität beeinträchtigt wird.

Ihr Vorteil: Unsere geschulten Probenehmer achten auf die normgerechte Probenahme und den sicheren Transport. Durch die richtige Handhabung vermeiden wir Fehler und stellen sicher, dass die Proben in einwandfreiem Zustand im Labor ankommen. Untermauert werden die Ergebnisse durch die Fotodokumentation der Probenahme und Proben.

Unsere Aufgabe: Nach der chemischen Analyse werten wir die Ergebnisse aus und fassen sie in einem verständlichen Prüfbericht inkl. Fotodokumentation zusammen. Falls nötig, geben wir Ihnen Empfehlungen für weitere Schritte oder Maßnahmen.

Ihr Vorteil: Der Prüfbericht ist maßgeschneidert, klar strukturiert und enthält alles, was Sie für Ihre weiteren Entscheidungen brauchen. So haben Sie die nötige Sicherheit, um gezielt vorzugehen.

Zusammengefasst bieten wir Ihnen nicht nur eine präzise und gesetzeskonforme Probenahme, sondern auch die Unterstützung, die Sie benötigen, um mit den Ergebnissen sinnvoll und effizient weiterzuarbeiten. 

Mögliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von Boden und Bauschutt:

Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) 

Zweck: Die Bundesbodenschutzverordnung regelt den Schutz von Böden vor schädlichen Veränderungen und die Sanierung kontaminierter Böden. Sie stellt sicher, dass durch menschliche Aktivitäten verursachte Bodenbelastungen nicht zu irreversiblen Schäden an den Bodenfunktionen führen. 

Inhalt: Sie legt fest, wie mit belasteten Böden umgegangen werden soll und welche Maßnahmen zur Sanierung ergriffen werden müssen, wenn Böden durch Schadstoffe wie Schwermetalle, Öl oder andere Schadstoffe verunreinigt sind. Sie definiert auch, unter welchen Bedingungen kontaminierte Böden entsorgt oder behandelt werden dürfen und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um den Boden wieder nutzbar zu machen. 

Einstufung in gefährlicher oder ungefährlicher Abfall mit Zuordnung der Abfallschlüsselnummer gemäß der Vollzugshinweise zur Abfallverzeichnis – Verordnung 
(Geltungsbereich Berlin Brandenburg) 

Zweck: Die Vollzugshinweise Berlin-Brandenburg bieten Handlungsempfehlungen und Auslegungsrichtlinien für die zuständigen Behörden in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Sie dienen dazu, eine einheitliche und praxisorientierte Anwendung von Umweltvorschriften wie der Abfallverordnung oder Wasserhaushaltsgesetz zu gewährleisten. Sie geben detaillierte Hinweise zu den Anforderungen der Abfallwirtschaft und helfen dabei, die rechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen und durchzusetzen. 

 Inhalt: Sie decken Themen wie Abfallentsorgung, Beprobung, Analyse und Klassifizierung von Abfällen sowie die umweltgerechte Behandlung von Abfällen und anderen Stoffen ab. 

Deklarationsanalyse nach Deponieverordnung DepV DK0 – DKIII oder mit Auswertung nach  Parameterliste Fa. MEAB DK I – DK II

 Zweck: Die Deponieverordnung (DepV) regelt die Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen auf Deponien und stellt sicher, dass Abfälle umweltgerecht und nach den gesetzlichen Vorgaben abgelagert werden. Ziel ist es, die Belastung von Boden, Wasser und Luft durch Deponien zu minimieren und die Umwelt zu schützen. 

Inhalt: Die DepV legt fest, welche Abfälle auf welchen Deponieklassen abgelagert werden dürfen (z. B. Deponieklasse 1 für gefährliche Abfälle, Deponieklasse 2 für nicht gefährliche Abfälle). Sie definiert Anforderungen an die Abfallbeprobung, die Abfallanalyse, die Deklaration und die Prüfung von Abfalleigenschaften sowie an die Deponieüberwachung. Zudem müssen Abfälle auf ihre Gefährlichkeit und Umweltverträglichkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe freigesetzt werden. 

Deklarationsanalyse nach  Baurestmassenerlass – BRME  

Zweck: Die BRME regelt die Meldepflicht und Überwachung von Abfällen, die im Rahmen der Abfallwirtschaft gehandelt oder einer Verwertung zugeführt werden. Sie dient der Dokumentation von Abfallströmen und sorgt für die Nachverfolgbarkeit der Abfälle vom Erzeuger über die Verwertung bis hin zur Endentsorgung. 

Inhalt: Unternehmen müssen bestimmte Abfälle melden, wenn diese auf dem Markt gehandelt werden oder für eine spätere Verwertung vorgesehen sind. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und die ordnungsgemäße Abfallwirtschaft zu gewährleisten. 

Nach Einstufung als ungefährlicher Abfall oder nach Wiederaufbereitung  Analyse nach Ersatzbaustoffverordnung – EBV –  (Geltungsbereich Deutschland)  

Zweck: Die Ersatzbaustoffverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Abfälle aus der Bau- und Abbruchindustrie als Ersatzbaustoffe genutzt werden können. Ziel ist es, Abfälle aus dem Bauwesen nicht nur zu entsorgen, sondern durch Recycling und Verwertung als Ersatz für natürliche Baustoffe zu verwenden. 

Inhalt: Es wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Abbruchmaterialien wie Beton, Ziegel, Asphalt oder andere Baustellenabfälle nach Aufbereitung und Prüfung als Ersatzbaustoffe für den Neubau oder die Sanierung von Bauwerken eingesetzt werden dürfen, ohne gesundheitliche oder umweltschädliche Risiken zu verursachen.